Weiterbildung – Embryotransfer

Berechtigt zum Übertragen von Embryonen in Empfängertiere.

Zulassungsvoraussetzungen:
Eine mindestens zweijährige Tätigkeit als Besamungsbeauftragter

Ausbildungsstätte:
IFN Schönow

Neuer Lehrgang in 2020:

Programm Weiterbildung ET-Techniker

Weiterbildung – Fachagrarwirt-Besamungswesen 

auf Initiative des BTB – einmalig in Europa!

Ziel:
Dient dem beruflichen Aufstieg im Agrarbereich. Vergleichbar mit einem Meisterbrief.

Je nach dem, ob die Prüfung in Bayern bei der Landesanstalt für Landwirtschaft oder an der Landwirtschaftskammer Hannover abgelegt wird, gelten die jeweiligen Prüfungsordnungen in den Bundesländern.

Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung

(1) Zur Fortbildungsprüfung zum/zur Fachagrarwirt/in – Besamungswesen wird zugelassen, wer

  • 1.) die Abschlussprüfung im Beruf Landwirt oder Tierwirt bestanden hat,
  • 2.) den erfolgreichen Besuch einer mindestens einjährigen Fachschule oder einer vergleichbaren Bildungsstätte im Agrarbereich nachweist,
  • 3.) eine dreijährige praktische Tätigkeit als Besamungsbeauftragte/r entsprechend § 19 des Tierzuchtgesetzes (TierZG) vom 20.04.1976 im Besamungswesen abgeleistet hat und
  • 4.) an einem Fortbildungslehrgang zum/zur Fachagrarwirt/in – Besamungswesen teilgenommen hat oder zum Zeitpunkt der Zulassung teilnimmt und glaubhaft macht, dass er/sie Kenntnisse und Fertigkeiten, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen, in anderer Weise erworben hat.

(2) Falls die Voraussetzungen nach Absatz 1 Nummer1 und 2 nicht vorliegen, muss der/die Prüfungsbewerber/in zusätzlich zu der unter Absatz 1 Nummer 3 genannten Zeit eine mindestens sechsjährige einschlägige praktische Tätigkeit als Besamungsbeauftragte/r nachweisen.

(3) Falls die Voraussetzungen nach Absatz 1 Nummer 2 nicht vorliegen, muss der/ die Prüfungsbewerber/in zusätzlich zu der unter Absatz 1 Nummer 3 genannten Zeit eine mindestens dreijährige einschlägige praktische Tätigkeit als Besamungsbeauftragter nachweisen.

(4) In Ausnahmefällen kann der Prüfungsausschuss von den Voraussetzungen nach Absatz 1, 2 und 3 ganz oder teilweise befreien, wenn zu erwarten ist, dass der/ die Bewerber/in die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten erworben hat.

Der nächste Lehrgang FAW Besamungswesen findet 2021/22 statt!

Programm FAW Lehrgang