Der Beruf des Besamungsbeauftragten ist ein relativ junger Beruf. Erst durch die Einführung der künstlichen Besamung bei landwirtschaftlichen Nutztieren, Ende der 40er Jahre, ist dieser Beruf entstanden.

Ursprünglich war die Bekämpfung der Deckseuchen Auslöser für die Entstehung dieser Tätigkeit. Mit der Intensivierung der landw. Tierproduktion wurde dann dieses effektive, biotechnische Verfahren immer mehr zur Beschleunigung des Zuchtfortschrittes genutzt.

Erst durch die künstliche Besamung wurde es möglich, fortschrittliche Zuchtprogramme zu fahren. Diese Entwicklung hat dazu beigetragen, dass in der heutigen Tierzucht der Besamungsbeauftragte nicht mehr wegzudenken ist.

Von der ursprünglichen Tätigkeit des Besamens von landw. Nutztieren hat sich das Berufsbild heute zu einem umfangreichen Dienstleister für die Tierhalter entwickelt. So gehören neben der Tätigkeit der Samenübertragung, die Durchführung der Trächtigkeitsuntersuchung, Untersuchungen bei Fruchtbarkeitsstörungen und das Übertragen von Embryonen genauso zum Tätigkeitsbereich, wie die Beratung der Landwirte im Bereich Anpaarung, Fütterung und Haltung.

Um dies leisten zu können, muss der Besamungsbeauftragte bereit sein, sich ständig weiterzubilden und weiterzuentwickeln. Neben der Außendiensttätigkeit auf den landw. Betrieben gibt es auch an den Besamungsstationen zahlreiche Betätigungsfelder.

Durch die Weiterbildungsmöglichkeit zum Fachagrarwirt-Besamungswesen ergeben sich in diesem Beruf zudem noch interessante Aufstiegsmöglichkeiten.

Weitere Voraussetzungen zur Ausübung dieses Berufes sind:

  • Liebe und Interesse am Tier und zur Landwirtschaft

  • Pünktlichkeit, Pflichtbewusstsein, Zuverlässigkeit, Organisationstalent

  • Einhaltung vorgeschriebener Hygienemaßnahmen

  • Geschicklichkeit, Fleiß und Bereitschaft zu unregelmäßigen Arbeitszeiten und zu Wochenen- u. Sonntagsarbeit

  • Verschwiegenheit, Diskretion

  • Korrekter Umgang mit Mitmenschen, Kunden, charakterfest