Wer in der Bundesrepublik Deutschland als Besamungsbeauftragter (BA) tätig werden will, muss mit Erfolg an einen Lehrgang zum Besamungsbeauftragten teilgenommen haben.

Die Ausbildung zum BA ist in der Tierzuchtdurchführungsverordnung (TierZDV) vom 13.07.2021 geregelt.

Zulassungsvoraussetzungen:

  • An einem Lehrgang darf nur teilnehmen, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat und:
  • die Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder Studiengang, in dem Fragen der Tierhaltung Gegenstand der Prüfung sind, bestanden hat

  • eine vergleichbare Ausbildung und eine mindestens halbjährige landwirtschaftliche Betriebspraxis hat
  • ein mindestens sechsmonatiges Praktikum in einer Besamungsstation abgeleistet hat oder
  • eine mindestens vierjährige Tätigkeit in einem landwirtschaftl. Betrieb mit Viehhaltung ausgeübt und ein mindestens dreimonatiges Praktikum in einer Besamungsstation abgelegt hat.

Ausbildungsstätten:

Dr. Dr. Eibl-Ausbildungsstätte für Besamungsbeauftragte
Postfach 1220
91402 Neustadt a. d. Aisch
Tel. 0 91 61 / 78 73 02
Fax 0 91 61 / 78 72 50
E-Mail service@bvn-online.de

Institut für Fortpflanzung landwirtschaftlicher Nutztiere Schönow e.V (IFN)
Bernauer Chaussee 10
16321 Bernau b. Berlin, OT Schönow
Tel. 0 33 38 / 70 98 00
Fax 0 33 38 / 70 98 10